Veranstaltungen des Gesprächskreises
der VeMdL e.V.
5. Gesprächskreis mit -
Der 5. Gesprächskreis stand unter dem Generalthema „Parlamentarische Demokratie – Politische Streitkultur“ und unter dem Schock, dass bei den Wahlen zum Sächsischen Landtag 2004 die NPD mit 9,2% den Einzug in den Landtag erreichte und dort bereits für einigen Eklat gesorgt hat, statt. Nach 3 Referaten von den Herren Prof. Dr. Jesse und Dr. Richter sowie Frau Barbe ergab sich eine rege Diskussion, an der sich fast alle anwesenden Mitglieder des VeMdL beteiligten.
Herr Prof. Dr. Jesse referierte zum Thema: „Parteiendemokratie unter dem Blickwinkel des Einzuges der NPD in den Sächsischen Landtag“. Seine deadlines waren:
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Herr Dr. Richter referierte zum Thema: „Die doppelte Diktatur, Auswirkung der DDR-
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Frau Barbe referierte zum Thema: „Umgang mit Extremismus heute. Was kann politische Bildung leisten“. Frau Barbe brachte das Bemühen der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung zum Ausdruck, insbesondere mit Jugendlichen zum Thema ins Gespräch zu kommen. Besonders Veranstaltungen in Schulen, mit Lehrern und Jugendlichen, zeigen, dass ein großer Nachholbedarf bei der politischen Bildung es möglich gemacht hat, dass extremes, rechtsradikales Gedankengut sich bei so manchem Jugendlichen festsetzen konnte. Insbesondere Erziehung im Elternhaus und der Schule und die Vermittlung von Grundwerten, insbesondere derer, auf denen die verfassungsrechtliche Ordnung der BR Deutschland beruht, können zur Besserung beitragen.
6. Gesprächskreis mit -
Der 6. Gesprächskreis stand unter dem Thema „Vorschläge zur Funktional-
Der Staatsekretär führte dabei aus:
Die Verwaltung ist "dem Wohle der Allgemeinheit verpflichtet" und "dient dem Menschen".
Es gilt, diesen Verfassungsauftrag an den sich ständig ändernden wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Bedingungen auszurichten und mit Leben zu erfüllen. Die Zahl der Sachsen wird sich von 1990 4,9 Mill. Einwohnern auf 3,7 Mill. Einwohnern im Jahre 2020, also um bis zu 15 %, verringern, die Altersstruktur wird sich nach oben verschieben. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Verwaltung auch in Zukunft ein kompetenter Ansprechpartner für die Bürger bleibt, der nicht den Mangel verwaltet, sondern wirtschaftlich und wirksam seine Aufgaben erledigt. Dazu müssen der Behördenaufbau und die Verwaltungsabläufe in den Behörden hinsichtlich ihrer Effizienz überprüft werden. Die Notwendigkeit, das Thema Verwaltungsreform weiter voranzutreiben, wurde bereits in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD einvernehmlich festgeschrieben. Herr Dr. Staupe erläuterte die im vorliegenden Bericht, der im Auftrage der Staatsregierung erarbeitet wurde, diskutierten 3 Modelle.
Das Modell 1: wurde mit „S“ wie Staatliche Reform bezeichnet
Die Variante S vollzieht sich weitgehend im stattlichen Bereich. In die Landkreise und kreisfreien Städte würden nur vereinzelt Aufgaben verlagert werden. Der Restbestand staatlicher Verwaltung wird bei den Regierungspräsidien gebündelt..
Das Modell 2: wurde mit „B“ wie Bündelung von Aufgaben bezeichnet.
Die Variante B sieht vor, kommunalisierbare Aufgaben der Sonderbehörden und der Regierungspräsidien auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, und den Restbestand staatlicher Verwaltung in erster Linie bei den insoweit umstrukturierten RP zu bündeln. Die Zahl der RP soll von 3 auf 2 (1) abnehmen, die Anzahl der Landkreise von 22 auf 12, die der kreisfreien Städte von 7 auf 3. Die Landkreise hätten dann durchschnittlich 200.000 Einwohner.
Das Modell 3: wurde mit „K“ wie Kommunalisierung von Aufgaben bezeichnet
Die Variante K sieht vor, dass die RP und nahezu alle Sonderbehörden wegfallen. Die neuzubildenden 5 Regionalkreise, anstelle der Landkreise, hätten dann durchschnittlich 850.000 Einwohner. In die neuen Regionalkreise wären dann auch Dresden, Leipzig und Chemnitz integriert.